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Unterschreibt, sammelt bei Freund:innen, Bekannten und Familie und schickt uns dann eine E-Mail an:

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Aktuelle Pressemitteilungen

Stellungnahme des Kreisverbands Lörrach: Freiburger Justiz misst mit zweierlei Maß – Kritik an Kriminalisierung von Kriegsgegnern

Marcell Menzel

Der Kreisverband Lörrach bezieht Stellung zu zwei aktuellen Vorfällen, die eine besorgniserregende Schieflage in der Freiburger Justiz offenbaren. Es ist ein politischer Skandal, dass bei der Freiburger Staatsanwaltschaft offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird: Während rechtsextreme Hetze im Klassenzimmer strafrechtlich bagatellisiert wird, verfolgt man satirischen Protest gegen die Militarisierung mit der vollen Härte des Gesetzes.

Der Fall Bentik: Kriminalisierung von Antimilitarismus
Im Februar 2025 besuchte ein Jugendoffizier der Bundeswehr das Angell-Gymnasium in Freiburg, um unter dem Motto „Demokratie verteidigen“ für die Bundeswehr zu werben. Ein Schüler, Bentik, kritisierte diesen Besuch im Nachgang mit satirischen Memes auf einem Instagram-Account. Er macht deutlich, dass sich explizit gegen die Präsenz der Bundeswehr an Schulen und die fortschreitende Militarisierung der Gesellschaft positionierte.

Die Reaktion der Behörden war eine unverhältnismäßige Eskalation: Der Jugendoffizier erstattete persönlich Anzeige, und die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob Anklage wegen Beleidigung. Der 19-jährige ehemalige Schüler muss sich nun am 18. Dezember 2025 vor dem Jugendgericht verantworten.

Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Jugendoffizier durch eine auf Instagram veröffentlichte Fotomontage beleidigt zu haben, in der er einen fiktiven Videoanruf des Neonazis „SS-Siggi“ auf der Leinwand hinter dem Soldaten darstellte. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass es sich dabei um eine von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckte Satire handelt, die nicht die Person diffamieren, sondern die Institution Bundeswehr politisch kritisieren sollte.

Besonders erschütternd ist die Rolle der Schulleitung: Anstatt sich schützend vor ihren Schüler zu stellen und den pädagogischen Raum zu wahren, kooperierte sie eng mit dem Militär. Sie informierte die Bundeswehr über geplante Proteste, woraufhin der Vorgang sogar an den militärischen Sicherheitsdienst gemeldet wurde. Ein Schulleiter, der als Zeuge gegen seinen eigenen Schüler aussagt, weil dieser Memes postet, hat seinen pädagogischen Auftrag verfehlt.

Rechtsextreme Vorfälle: „Heil Hitler“ bleibt straffrei

Im Gegensatz dazu steht der Umgang derselben Staatsanwaltschaft mit offener Nazi-Propaganda an Schulen. Ein aktueller Fall aus Freiburg belegt dies eindrücklich:

Im Juni 2025 rief ein Berufsschüler am Lycée Turenne im Freiburger Osten unmittelbar vor einer Prüfung laut und vernehmlich „Heil Hitler“ in den Klassenraum. Anwesend waren 23 Mitschüler:innen und die aufsichtsführende Lehrerin. Der Schüler tat den Vorfall als „Spaß“ ab.

Die Lehrerin zeigte Zivilcourage und erstattete Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte das Verfahren ein. Die juristische Begründung ist so formalistisch wie fatal: Ein Klassenzimmer sei kein „öffentlicher Raum“ im Sinne des § 86a StGB. Die Gruppe aus 23 Schüler:innen und der Lehrerin wurde als „geschlossener Klassenverband“ gewertet – in diesem „nicht öffentlichen“ Kreis sei der Hitlergruß strafrechtlich nicht relevant.

Das Signal, das die Justiz hier sendet, ist verheerend: Nazi-Parolen in der Schule bleiben für die Täter folgenlos, und Lehrkräfte, die gegen Rechtsextremismus vorgehen, werden von den Behörden im Stich gelassen.

Eine inakzeptable Doppelmoral ist die Rolle der Schulleitung: Anstatt sich schützend vor ihren Schüler zu stellen und den pädagogischen Raum zu wahren, kooperierte sie eng mit dem Militär. Sie informierte die Bundeswehr über geplante Proteste, woraufhin der Vorgang sogar an den militärischen Sicherheitsdienst gemeldet wurde. Ein Schulleiter, der als Zeuge gegen seinen eigenen Schüler aussagt, weil dieser Memes postet, hat seinen pädagogischen Auftrag verfehlt.

Eine inakzeptable Doppelmoral

Die Gegenüberstellung dieser beiden Fälle aus demselben Gerichtsbezirk offenbart eine gefährliche politische Tendenz:

Bei Rechtsextremismus: Die Justiz konstruiert eine „Nicht-Öffentlichkeit“ im Klassenzimmer, um Verfahren gegen Hitlergrüße einzustellen.

Bei Bundeswehr-Kritik: Ein Instagram-Meme wird als so schwerwiegend öffentlich betrachtet, dass mit Ermittlungsaufwand, Staatsschutz-Involvierung und Gerichtsverfahren gegen einen Schüler vorgegangen wird.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier nicht das Recht geschützt wird, sondern eine politische Agenda: Der Schutz des Militarismus wiegt schwerer als die Bekämpfung des Faschismus. Wenn „Heil Hitler“ als Bagatelle gilt, aber Friedensprotest kriminalisiert wird, läuft in diesem Staat etwas gewaltig schief.

Kontext: Schulen als Rekrutierungsfelder

Diese juristische Schieflage passiert vor dem Hintergrund einer massiven Aufrüstung – auch in den Köpfen. Die Zahl der Bundeswehrbesuche an Schulen in Baden-Württemberg hat sich massiv erhöht; allein im letzten Schuljahr waren Jugendoffiziere rund 1.000 Mal im Einsatz. Gleichzeitig rekrutiert die Bundeswehr weiterhin Minderjährige – 7.681 in den letzten fünf Jahren. Schulen werden zunehmend zu Rekrutierungsfeldern, während kritische Stimmen mundtot gemacht werden sollen.

Unsere Forderungen

Als Kreisverband Lörrach der Partei DIE LINKE fordern wir:

  • Sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Bentik!
    Meinungsfreiheit und Satire sind kein Verbrechen. Kritik an der Bundeswehr ist legitim und notwendig.
  • Keinen Freifahrtschein für Nazis an Schulen!
    Die Definition von „Öffentlichkeit“ darf kein Schlupfloch für verfassungsfeindliche Propaganda in Klassenzimmern sein. Wir solidarisieren uns mit der Lehrerin des Lycée Turenne.
  • Militärfreie Bildungseinrichtungen!
    Schulen sind Orte des Lernens, nicht der Kriegsvorbereitung. Wir fordern ein Verbot von Bundeswehrwerbung an Schulen und das Ende der Kooperationen mit Jugendoffizieren.
  • Keine Rekrutierung von Minderjährigen!
    Das Mindestalter für den Dienst an der Waffe muss strikt auf 18 Jahre angehoben werden.
  • Schutz von Zivilcourage und Protest!
    Wer sich gegen Krieg und gegen Nazis engagiert, verdient Unterstützung, keine Anklageschriften.

    Solidarität

    Wir erklären unsere volle Solidarität mit Bentik und allen Schüler:innen, die den Mut haben, gegen Militarisierung aufzustehen. Unser Bundestagsabgeordneter Vinzenz Glaser wird den Fall politisch weiter begleiten. Wir rufen alle demokratischen Kräfte auf, dieser Kriminalisierung von Friedensprotest entgegenzutreten.

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